Die § 57a Überprüfung

Diese Überprüfung wird von uns durchgeführt um sowohl die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges zu überprüfen, als auch die Umweltverträglichkeit. Die Überprüfung führen wir für Sie GRATIS im Zuge des Jahresservice durch!

Seit April 2002 gelten für PKW und Kombi neue Begutachtungsintervalle. Diese Fahrzeuge müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen Sie erst nach weiteren 2 Jahren und danach im gewohnten Jahresrythmus begutachtet werden.

Als Service werden unsere Kunden zeitgerecht an Ihr Pickerl per Briefschreiben informiert, falls Sie gerne diesen Service nutzen wollen senden Sie einfach eine Anfrage.

leibetseder_57aUNSER Tipp:

Toleranzfristen: Die Begutachtung kann 1 Monat vor bzw. bis spätestens 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.

Detailinformationen zum "Pickerl": http://www.57a.at/

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